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von Josef Karcher | Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat im Kern Bestand. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen mehrerer kleiner Gewerkschaften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelung weitgehend ab. Die Karlsruher Richter machen aber zahlreiche Vorgaben. Im Prinzip sieht das Gesetz vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb künftig allein der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Der Unterlegene kann sich diesen Vereinbarungen nur durch nachträgliche Unterzeichnung anschließen. Interessanterweise war das Gesetz auch im Richtergremium umstritten. Eine Richterin und ein Richter gaben ein Sondervotum, weil sie den staatlichen Eingriff in die Tarifautonomie als zu stark empfanden. So viel die Entscheidung mit sechs zu zwei Stimmen. |