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Die Grosse Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) verurteilt die Schweiz wegen der Diskriminierung von Witwern. Aktuell bekommen Männer keine Witwerrenten mehr, sobald Kinder volljährig sind, Frauen hingegen schon. Das sei rechtswidrig, befindet das Gericht in Strassburg.
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