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In dieser Folge diskutieren wir über die polarisierende Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) zum “Recht auf Vergessenwerden” (EuGH, 13.05.2014 – C-131/12).
Das Gericht entschied zum einen, dass auch europäische Niederlassungen von Google in Europa für Datenschutzverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Zum anderen sagten die Richter, dass Suchmaschinen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten unter Umständen auch Links zu rechtmäßigen Quellen entfernen müssen.
Wir erläutern, was das Gericht eigentlich gesagt hat, was es wohl gemeint haben könnte und warum dieses “Recht auf Vergessenwerden” weder Google noch Geheimdiensten schaden wird.
Themen dieser Folge:
- 00:00:31 – Begrüßung & Einführung.
- 00:03:00 – Worum geht es in dem Urteil.
- 00:06:27 – Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig?
- 00:11:40 – Welchen Einfluss hat das Urteil auf andere Unternehmen, z.B. Facebook.
- 00:16:19 – Inhaltliche Bewertung des Urteils.
- 00:23:29 – Wieso Google laut EuGH verantwortlich ist.
- 00:28:00 – Eine kurze Geschichte der Privatsphäre.
- 00:31:45 – Ist es ein “Recht auf Vergessenwerden”?
- 00:35:00 – Was spricht für, was spricht gegen das Urteil?
Weitere Infos zur Podcastfolge
Tweets zu der Terminologie und meiner Mindmap, die Marcus am Anfang anspricht:
Wird oft verwechselt: "Recht auf Vergessenwerden"= Recht auf Datenschutz, "Recht auf Vergessen"=Recht auf Kneipenbesuch #EuGH #Pedanterie
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