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Die Erkältungs- und Grippewelle hat Deutschland noch immer fest im Griff. Ob Schule, Kindergarten, Krankenhäuser, Fußballverein oder Büro: Überall wird derzeit mit den Folgen von Grippe und Erkältung gekämpft. Arbeitnehmer, die trotz Erkrankung arbeiten, sind dabei keine Seltenheit, denn bei einer Umfrage zum DGBIndex „Gute Arbeit“ im Jahr 2015 gab rund die Hälfte der Befragten an, im vergangenen Jahr trotz Krankheit mindestens eine Woche gearbeitet zu haben.
Aber wie ist die rechtliche Lage? Darf man überhaupt trotz Krankschreibung im Büro erscheinen? Kann man schon vor Ablauf des Krankenscheins wieder arbeiten? Darf man vom Arbeitgeber nach Hause geschickt werden? Gibt es versicherungsrechtliche Risiken? Welche Folgen hat ein vorzeitiger Wiedereinstieg für das Krankengeld? |