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HPPO 006
Du möchtest eine Praxis als Heilpraktiker Psychotherapie eröffnen.
Nun fragst du dich, welche Versicherung sinnvoll und wichtig ist und welche
Versicherung überflüssig ist.
Das sind die Versicherungen, die in Frage kommen:
1. Eine Berufshaftpflicht
2. Eine Praxisversicherung
3.
Verdienstausfallversicherung
1. Die Berufshaftpflicht ist sehr
wichtig. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden deiner Klienten.
Üblich ist eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro. Manche
Berufshaftplicht schließt auch noch einen erweiterten Strafrechtsschutz mit
ein.
Du solltest auf jeden Fall bei der Versicherungsanfrage und später
im Vertrag den genauen Therapierahmen angeben. Manche
Versicherungsgesellschaften versichern zum Beispiel keine Hypnosetherapie.
Der Jahresbetrag für 3 Millionen Deckungssumme liegt im günstigen
Fall um die 100 bis 120 € plus Versicherungssteuer.
Die meisten Versicherungsgesellschaften versuchen bei der
Gelegenheit noch eine private Haftpflichtversicherung mit abzuschließen.
Möglicherweise ist das kostengünstig.
2. Die Praxisversicherung ist für einen
Heilpraktiker Psychotherapie oft nicht nötig. Versichert wird die Einrichtung
deiner Praxis, vergleichbar deiner privaten Hausratversicherung.
Der Unterschied zur privaten Hausratversicherung: dein Computer und
sonstige elektronische Geräte sind mitversichert und für die Praxisunterbrechungszeiten
nach Diebstahl, Feuer etc. wird dir der entgangene Gewinn erstattet - je nach
Vertragsgestaltung.
In der ersten Zeit nach Praxisgründung wirst du vermutlich deine
Büroarbeiten am heimischen PC erledigen und deine Praxiseinrichtung wird nicht
so kostspielig sein. Die Betriebsunterbrechungszeiten werden kurz sein und der
entgangene Gewinn demnach nicht so hoch. Es ist alles eine Frage des Angebots
und der persönlichen Risikoeinschätzung und Risikobereitschaft. Bei einer
Deckungssumme von circa 50.000 € liegt der Jahresbeitrag schätzungsweise
zwischen 130 und 160 € plus Versicherungssteuer.
3. Eine Verdienstausfallversicherung
ist eine Tagegeldversicherung im Fall der Krankheit. Als Selbständiger musst du
für deine Lohnfortzahlung selbst sorgen. Bedenke dabei, dass du durch Unfall
oder schwerwiegende Erkrankung ausfallen kannst. Ab welchem Krankheitstag und
in welcher Höhe das Tagegeld bezahlt wird, wird individuell vertraglich
geregelt.
Bezüglich aller Versicherungen, auch deiner privaten
Versicherungen wie Unfallversicherung, Krankenversicherung und
Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: , Angehörige medizinischer Berufe zahlen
oft vergünstigte Beiträge oder sie erhalten verbesserte Leistungen. Auch kann
sich eine Verbandszugehörigkeit günstig auswirken. Es lohnt sich also
möglicherweise bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften neue Angebote
einzuholen.
Auf die Mitgliedschaft in Berufsverbänden werde ich in einer der
nächsten Podcastfolgen noch näher eingehen.
Show Notes:
http://www.heilpraktiker-psychotherapie-online.com/podcast
http://www.heilpraktiker-psychotherapie-online.com/blog
Berufshaftpflicht Wikipedia
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