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Description:
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Wollen Minderjährige ein Handy-Abo, müssen die Eltern dieses lösen. Sie sind dann Inhaber des Abos und der dazugehörenden Telefonnummer. Wird das Kind dann volljährig und will selber Inhaber des Abos und der Handynummer sein, kassieren verschiedene Anbieter saftige Gebühren. Dass es nur um die Übertragung eines ehemaligen Jugendabonnements auf den bisherigen Nutzer geht, spielt dabei keine Rolle. Weitere Themen:
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