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Description:
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Am Abend vor dem Abflug in die Ferien wird eine Frau in die Quarantäne geschickt. Es gab einen Corona-Fall am Arbeitsplatz. Die Frau wendet sich an «Espresso» mit der Frage: Was geschieht mit meinen fünf Ferientagen? Kann ich diese zurückfordern? Die Ferientage kann sie nachholen, sagt der Professor für Arbeitsrecht, denn: «Eine Quarantäne gilt nicht als Ferienbezug.» Weitere Themen:
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