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Der Halloween-Rundgang von Tür zu Tür ist bei den Schulkindern beliebt. Was gilt also zu Zeiten von Corona-Massnahmen? Das Bundesamt für Gesundheit schreibt: «Solange die Kinder in kleinen Gruppen bleiben, Abstand halten (je nach Alter), die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die nationalen und kantonalen Vorschriften respektieren, können sie die Runden machen.» Kritischer sind einige Kantone oder auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit. Sie empfehlen, den Halloween-Rundgang heuer abzublasen und auf 2021 zu verschieben. Weitere Themen:
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