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Description:
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Eine Zentralschweizer Metzgerei verkauft regionale Spezialitäten mit entsprechender Herkunftsangabe. Doch einem Kunden ist aufgefallen, dass die Wildfleisch-Wurst mehr als 60 Prozent Hirschfleisch aus Neuseeland enthält. Ein Verstoss gegen die Swissness-Vorgaben? Diese verlangen bei Produkten mit regionaler Herkunftsangabe einen Schweizer Rohstoff-Anteil von 80 Prozent. Das Konsumentenmagazin «Espresso» zeigt, was im Rahmen dieser seit 2017 geltenden Regeln noch möglich ist. Und so viel sei gesagt: Die regionale Hirschwurst hält die Vorgaben nicht ein – und ist dennoch ein Grenzfall. Weitere Themen:
- Mit Licht-Tattoos und Hühnerfedern gegen den Plastikberg
- Rechtsfrage: «Ist ein teurer Tisch nach zehn Jahren wertlos?» |