|
Der BGH urteilt heute über die Frage, ob zwei User*innen auch unter einem Pseudonym auf Facebook sein dürfen. Dort sind nur Klarnamen erlaubt. Was eine Klarnamen-Pflicht zur Folge hätte und was sich im Kampf gegen Hasskriminalität ändern muss, erklärt Anwalt Chan-jo Jun. Der IT-Recht-Experte hat schon öfter gegen Facebook geklagt. Außerdem: Wie sich junge Menschen der Generation Z mit den Verbrechen der NS-Zeit befassen. Und wir sprechen über 2 Jahre Corona in Deutschland und die Impfpflicht-Debatte. Mehr über unseren Interviewpartner, den Anwalt und IT-Recht-Experten Chan-Jo-Jun findet ihr auf Twitter unter seinem Profil @Anwalt_Jun
Hier findet ihr die Tagesticket-Folge zum Missbrauchsgutachten vom Erzbistum München-Freising und den Bericht einer Betroffenen:
https://www.br.de/mediathek/podcast/tagesticket-der-frueh-podcast/missbrauchsgutachten-erzbistum-muenchen-was-betroffene-sich-jetzt-erhoffen/1846849
Und so könnt ihr Kontakt mit uns aufnehmen:
WhatsApp unter 0151 440 374 06 oder Email an tagesticket@bayern2.de |