„Es haftet immer derjenige, den Schaden verursacht hat, also derjenige, der mich mit seiner Rakete getroffen hat oder derjenige, der mir den Chinaböller in den Briefkasten gelegt hat. Wenn derjenige gar nicht zu fassen ist, kommt es auf den Schaden an. Habe ich zum Beispiel eine Verletzung davongetragen, wäre eine private Unfallversicherung zuständig, hat das Haus einen Schaden abbekommen oder der Balkon, ist es die Wohngebäudeversicherung, hat´s das Auto getroffen, wäre die Kaskoversicherung zuständig.“ (test-Redakteur Michael Bruns) Länge: 24 Sek.