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Polizisten müssen im Einsatz eine Nummer tragen, mit der sie identifiziert werden können, wenn das im jeweiligen Bundesland so vorgeschrieben ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Recht auf informelle Selbst-Bestimmung damit zwar beeinträchtigt werde – der Eingriff sei aber verfassungsgemäß. Gegen die Pflicht zur Kennzeichnung hatten zwei Polizisten aus Brandenburg geklagt. In anderen Ländern wäre das aber gar nicht nötig gewesen. „Beamte im Einsatz: Erkennbar oder anonym“ - das ist das SWR3-Topthema mit Klaus Sturm |