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Description:
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Männliche Küken zu töten ist grundsätzlich verboten – bleibt aber trotzdem erstmal erlaubt. Das hat das Bundesverwaltungs-Gericht heute entschieden und wir haben vorhin in der Sendung ja schon darüber gesprochen. Für Betriebe, die solche Küken schreddern, verbrennen oder vergasen soll es eine Übergangsfrist geben, bis zuverlässige Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Ei angewendet werden können. „Schreddern erlaubt – Alternativen gesucht“ - das ist das SWR3-Topthema mit Klaus Sturm |