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Description:
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Immer wieder werden Patienten ans Bett fixiert, weil sie verwirrt sind, sich selbst oder andere gefährden. Und immer wieder müssen sich psychiatrische Einrichtungen den Vorwurf gefallen lassen, dabei zu rigoros mit ihren Patienten zu verfahren. Vorm Bundesverfassungsgericht haben nun zwei Betroffene geklagt. Ein Beschwerdeführer aus Bayern war über acht Stunden an Armen, Beinen, Bauch, Brust und Stirn fixiert worden, der andere aus Baden-Württemberg über mehrere Tage an Armen, Beinen und Bauch. Beide fühlen sich in ihren Grundrechten verletzt. Das Bundesverfassungsgericht muss klären, unter welchen Voraussetzungen solche Fixierungen zulässig sind. Kommenden Dienstag und Mittwoch wird verhandelt. Dass die Richter zwei Verhandlungstage angesetzt haben verdeutlicht, dass sie großen Klärungsbedarf sehen. |