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Description:
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Zwei notorische Verkehrssünder wehren sich gegen ihre Verurteilung als Mörder. Ihr illegales Autorennen über viele rote Ampeln bei Höchstgeschwindigkeiten von 170 auf dem Berliner Ku'damm forderte ein Todesopfer. Das Berliner Landgericht erkannte einen bedingten Mordvorsatz: Sie hätten es dem Zufall überlassen, ob ein Mensch zu Schaden kommt; ihre hochmotorisierten Autos hätten sie gemeingefährlich als Mordwaffen eingesetzt. Bisher hatten die Gerichte tödliche Rasereien meist als fahrlässige Tötung angesehen. Schreibt der BGH Rechtsgeschichte, indem er künftig Verurteilungen wegen Mordes ermöglicht? Unser Blick auf die Beschlüsse des Deutschen Verkehrsgerichtstages 2018 in Goslar zeigt: Auch die Verkehrsjuristen, deren Ansichten häufig Gesetz werden, fordern härtere Strafen gegen Raser, Drängler und Rechts-Überholer. |