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Description:
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Volkswagen hat vorsätzlich sittenwidrig die Käufer von Dieselautos geschädigt. Das hat der Bundesgerichtshof schon im Mai in einem Aufsehen erregenden Grundsatzurteil festgestellt. Doch wer hat welchen Anspruch auf Schadensersatz? Darüber hat der BGH jetzt noch einige Detailfragen geklärt: Nachdem der Abgasbetrug ruchbar wurde, hat VW nicht mehr sittenwidrig gehandelt. Kein Schadensersatz für Autokäufe danach. Und: Wer viele Kilometer mit seinem VW Diesel runtergerissen hat, kann auch leer ausgehen. |