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Description:
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Mit Leben, Krankheit und Tod beschäftigte sich der Bundesgerichtshof gleich zweimal in einer Woche. Dem Sohn eines lange leidenden alten Mannes beschied er: Weiterleben, auch unter künstlicher Ernährung, auch mit großen Leiden ist kein Schaden, für den es Schmerzensgeld oder Schadensersatz geben darf. Beides hatte der Sohn nach dem Tod des Vaters vom Hausarzt gefordert, weil der seinen Vater angeblich unnötig lange leiden ließ. - Sportlehrern machte der BGH klar, dass sie bei Notfällen im Unterricht Erste Hilfe leisten müssen; unterlassen sie das und erleidet ein Schüler deswegen einen gesundheitlichen Schaden, muss das Bundesland als Dienstherr Entschädigung zahlen. Ein Wiesbadener Ex-Schüler darf nun auf Schmerzensgeld hoffen; als er beim Sportunterricht einen Atemstillstand hatte, der zu einem schweren Hirnschaden führte, hatten ihm seine beiden Lehrer wohl nicht geholfen. |