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Description:
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Damit es nicht zu höchstrichterlichen Urteilen kommt, hat der VW-Konzern geschädigten Kunden immer wieder großzügige Vergleichsangebote unterbreitet. Aus diesem Grund wurde nun erneut eine Verhandlung vorm Bundesgerichtshof abgesagt. Nun ist dem BGH ganz offensichtlich der Geduldsfaden gerissen. In einem äußerst ungewöhnlichen Schritt äußerte er sich - trotz der abgesagten Verhandlung - zum ersten Mal zum Diesel-Skandal. In einem sogenannten "Hinweisbeschluss" stuft der BGH die illegale Abschalteinrichtung als Mangel ein. Diese rechtliche Bewertung stärkt die Position der geschädigten Kunden. Wie groß sind nun ihre Chancen, sich vor Gericht gegen VW durchzusetzen? |