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Description:
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Wer beim Abitur kein Einser-Abitur vorweisen kann, hat kaum eine Chance, nach der Schule zeitnah einen Studienplatz für Medizin zu bekommen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte große Zweifel, ob die bevorzugte Behandlung von Einser-Abiturienten mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Deshalb legte es dem Bundesverfassungsgericht zwei Fälle zur Prüfung vor. Während der Verhandlung im Oktober ließen die Verfassungsrichter erkennen, dass auch sie Mängel im Vergabeverfahren sehen. Am Dienstag werden sie ihr Urteil verkünden. Im Radioreport Recht werden wir die Entscheidung und Folgen ausführlich analysieren. |