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Description:
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Mitarbeiter in der katholischen Kirche mussten immer wieder eine Kündigung befürchten, wenn sie nach einer Scheidung ein zweites Mal geheiratet haben. Denn die katholischen Arbeitgeber verlangten häufig ein loyales Verhalten im Sinne der kirchlichen Lehre. Das Verfassungsgericht hat noch im Jahr 2014 entschieden: Ja, das Recht der Kirche geht vor. Jetzt hat der EuGH, das oberste Gericht der EU aber zugunsten des Mitarbeiters entschieden. Eine historische Wende im Verhältnis zwischen Kirchen und Gesellschaft. |