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Dr. Karl Haas, Strafverteidiger, hat über 20 Jahre Berufserfahrung und seine Kanzlei ist bekannt durch
deutsch-niederländische Straffälle. Er spricht fließend holländisch und hat
bundesweit zu tun: Sobald eine kriminelle Staftat im grenzüberschreitenden
Bereich zur Verhandlung kommt, wird er gerufen. In dieser Folge spricht er
darüber, wie er die Rhetorik eines
Plädoyers in der Hauptverhandlung aufbaut, was eine böse und eine harmonische
Verteidigung bedeutet und warum es für ihn unwichtig ist, ob er an die
Unschuld seines Mandanten glaubt oder nicht.
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