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Mission Energiewende: Der Klima-Podcast | Urteil: Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachbessern

Category: News & Politics
Duration: 00:18:33
Publish Date: 2026-02-03 04:30:17
Description:

Programm übersetzt Klimaziele in Maßnahmen

In Deutschland ist im Klimaschutzgesetz festgeschrieben, welche Klimaziele wir erreichen müssen. Klimaschutzprogramme übersetzen die nationalen Klimaziele in konkrete Maßnahmen. Jede Regierung muss in den ersten zwölf Monaten ihrer Legislatur ein entsprechendes Programm vorlegen. Das hatte auch die Ampel-Koalition im Jahr 2023 getan — und schon bei der Vorstellung des Programms eingeräumt: Diese Maßnahmen reichen nicht aus, um die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent zu mindern, wie es das Klimaschutzgesetz vorsieht. 200 Millionen Tonnen CO2 wären nach diesem Programm zusätzlich emittiert worden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat deshalb gegen das Programm geklagt.

Weniger ist mehr

Das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der Deutschen Umwelthilfe schon im Mai 2024 recht gegeben. Das Gericht stellte damals fest, dass die Bundesregierung das Programm nachbessern müsse, weil es nicht geeignet sei, die Klimaziele zu erreichen. Klimaschutzprogramme seien mehr als nur reine Absichtserklärungen. Die Bundesregierung hatte dagegen Revision eingelegt und so landete die Klage Ende Januar 2026 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht wies die Revision zurück und gab der Deutschen Umwelthilfe damit recht. Außerdem wurde bestätigt, dass Organisationen wie die DUH klageberechtigt sind.
Wie die Verhandlung lief, was die Bundesregierung zu ihrer Verteidigung vorzubringen wusste und wie sich die Entscheidung des Gerichts auf das Klimaschutzprogramm auswirkt, das Ende März erwartet wird, das bespricht detektor.fm Moderatorin Ina Lebedjew in dieser Folge von „Mission Energiewende“ mit Marisa Becker, die das Geschehen im Bundesverwaltungsgericht verfolgt hat.
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