Tschechiens Verfassungsgericht hat zentrale Teile eines Grundlagenvertrags mit dem Heiligen Stuhl für verfassungswidrig erklärt. In ihrer Entscheidung am Mittwoch beanstandeten die Richter in Prag die vorgesehene Anerkennung des Beichtgeheimnisses sowie Regelungen zum Zugang zu kirchlichem Kulturerbe, konkret kirchlichen Archiven. Die Regelungen seien unvereinbar mit der Neutralität des Staates sowie mit Grundrechten.