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Kitarechtler Podcast #111: Was dürfen Kita-Erzieher in einem Arbeitszeugnis an Inhalt erwarten?

Category: Business
Duration: 00:07:30
Publish Date: 2019-08-26 06:52:34
Description:

Was darf alles rein in ein Arbeitszeugnis? Welche Ansprüche haben Erzieher an den Inhalt?

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Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Die ArbeitnehmerIn ist in der Pflicht, eine der beiden Sorten auszuwählen. Das einfache Zeugnis enthält nur den Arbeitsbeginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses, sowie die Position, in der die ArbeitnehmerIn tätig war.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen enthält zusätzlich noch eine umfangreichere Bewertung der Tätigkeit. Was für Erwartungen können an dieses qualifizierte Zeugnis und die enthaltene Bewertung gestellt werden?

Meist werden die Hauptaufgabenbereiche aufgelistet. Häufig aber fehlen Bereiche – was hat die ArbeitnehmerIn für Ansprüche oder kann die ArbeitgeberIn einfach entscheiden? Die ErzieherIn hat einen Anspruch darauf, dass alle Bereiche aufgelistet werden, von denen auszugehen ist, dass sie im späteren Berufsalltag noch eine Rolle spielen könnten.

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Wenn also zum Beispiel eine ErzieherIn in einem speziellen Gebiet tätig war, hat sie einen begründeten Anrpuch darauf, dass exakt dieses Tätgkeitsfeld auch im Arbeitszeugnis aufgeführt wird. Die ArbeitgeberIn muss sich beim Schreiben des Arbeitszeugnisses also die hypothetische Frage stellen: „Könnte diese Information die ErzieherIn im weiteren beruflichen Weg irgendwie positiv berühren?“. Ja – dann sollte das in das Arbeitszeugnis mit reingeschrieben werden.

Wenn es dann dazu kommt, dass ein Aufgabenbereich nicht genannt wird und keine friedliche Einigung darüber gefunden werden kann – so muss die ErzieherIn beweisen, dass die Auskunft fälschlicher Weise unterlassen worden ist. Sie ist also in der sogenannten Beweispflicht, und muss beweisen, dass sie tatsächlich in erheblichem Umfang in diesem Bereich tätig war.

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Hinzu kommmt noch der „Zeugnisbrauch“. D.h. gewisse Dinge sind in dem Berufsfeld ErzieherIn so wichtig, dass in einem Arbeitszeugnis darüber auf jeden Fall gewisse Aussagen getroffen werden sollten. Dazu zählen z.B. Teamfähigkeit, Teilnahme an Fortbildungen, Zuverlässigkeit etc., Bewertungen der Art und Weise der Arbeit. Vor allem eine Aussage über den Umgang mit Kindern sollte in dem Arbeitszeugnis wiederzufinden sein.

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Auf diese Bewertung – egal ob positiv oder negativ – hat die ErzieherIn auch einen Anspruch. Denn fehlt diese Information, entstünde womöglich ein falscher Eindruck bei der neuen ArbeitgeberIn. Alles, worüber keine Aussage getoffen wird, wird leider zu Ungunsten der ErzieherIn ausgelegt.

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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