Muss man als Erzieher*in Fortbildungen besuchen, wenn der Kita-Träger diese Vorgabe gibt?

Kita-Träger können im Rahmen ihres Weisungsrechts Fortbildungen anordnen. Die Erzieher*innen sind dann auch an die Entscheidung gebunden. Dies gilt auch, wenn es um die Vermittlung neuer Fähigkeiten geht, die der jeweilige Erzieher*in vielleicht gar nicht nötig findet. Allerdings muss die Fortbildung noch im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen. Falls dieser Weisung nicht gefolgt wird, sind auch Abmahnungen möglich. Fortbildungen sollten also besucht werden, wenn dieses vom Kita-Träger gewünscht ist.
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