Warum von einer Abmahnung niemand außer der entsprechenden Person erfahren darf

Das Thema Abmahnungen ist natürlich sowieso oft sehr emotional aufgeladen. Viele Erzieher*innen haben zusätzlich noch Angst, dass bei so einer Abmahnung kurze Zeit später die ganze Kita davon weiß. Deswegen ist sehr wichtig festzustellen: Abmahnungen, die meist der Personalakte zugefügt werden, gehen nur den betroffenen Arbeitnehmer und den Arbeitgeber etwas an! Der private Inhalt der Personalakte, darf nicht gegenüber Dritten öffentlich gemacht werden. Auch nicht um einen erzieherischen Effekt bei den anderen Mitarbeitern zu erzielen. Der Arbeitgeber muss stets die Persönlichkeitsrechte seines Personals beachten. Das Veröffentlichen von privaten Informationen der Personalakte würde einer Anprangerung des betroffenen Arbeitnehmers gleichkommen und ist daher unzulässig.
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Falls der Arbeitgeber alle seine Mitarbeiter über bestimmte unangebrachte Verhaltensweisen und deren mögliche Konsequenzen hinweisen möchten, kann er dies beispielsweise über einen Aushang tun. Wichtig ist aber, das die Mitteilung nicht auf einen konkreten Arbeitnehmer abzielt.


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