Was für Möglichkeiten der Fortbildung gibt es für Erzieher? Über Fortbildungsprogramme und Bildungsurlaub

Bildungsurlaub? Wann und was kann ich damit in Anspruch nehmen? Erzieher/innen haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich Urlaub für Fortbildungen zu nehmen. Der Anspruch des/r Trägers/in auf die zu erbringende Arbeitsleistung ist dann für den Zeitraum aufgehoben.
Und müssen die Fortbildungen speziell für meinen Beruf als Erzieher/in sein? Absolut nicht. Da der Sinn hinter den Fortbildungen ist, die Gemeinschaftsfähigkeit, Allgemeinbildung und Demokratiefähigkeit von Erzieher/nnen zu fördern, kann dies auf den unterschiedlichsten Bereichen geschehen. Diese Bildungsmöglichkeiten soll es nicht nur für die Kleinen im Rahmen der frühkindlichen Erziehung geben.
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Der Bildungsurlaub muss also nicht im eigenen Berufsfeld genommen werden, sondern kann beispielsweise im Rahmen von Volkshochschulkursen auf dem Gebiet von politischer Bildung erfolgen. Die einzige Voraussetzung ist aber: die Fortbildung muss Teil des Kataloges der anerkannten Fortbildungsprogramme sein. Welche Fortbildung anerkannt wird variiert in den Bundesländern, da dies länderspezifisch geregelt wird.
Allerdings hat der/die Träger/in das Recht, den Bildungsurlaub nicht zu gewähren. Das kann am Krankenstand oder am Urlaub anderer Kollegen/innen liegen. Aber kann das dann nicht immer als Ausrede verwendet werden, dass Bildungsurlaub einfach „momentan nicht passt“? Welche Maßstäbe gelten hierfür und manche Bildungsprogramme sind ja auch nur sehr selten, z.B. nur einmal im Jahr? Der/die Träger/in muss sich nicht nach der Häufigkeit des angebotenen Bildungsprogramms richten. Aber: die meisten Bundesländer sehen in ihren Bildungsurlaubsgesetzen 5 Tage pro Jahr, bzw. 10 auf zwei Jahre verteilten Tage für Fortbildungen vor. Außerdem muss der/die Träger/in das betriebliche Interesse an der Nichtgewährung des Bildungsurlaubs begründen und kann im Zweifel auch gerichtlich überprüft werden, wenn immer der Personalmangel als Vorwand vorgeschoben wird.

Zuletzt: Muss ich für den Bildungsurlaub einen Tag meines richtigen Urlaubes hergeben? Nein. Der Bildungsurlaub kommt dazu. Der/die Erzieher/in hat gegenüber des/r Träger/in einen Anspruch auf Freistellung für den entsprechenden Zeitraum. Ein Nachweis für den tatsächlichen Besuch der Fortbildung ist kein Muss, können Träger/innen aber verlangen.
Ob die Bildungsurlaubstage dann noch bezahlt werden – in der Regel nicht. Aber auch das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Mancherorts wird auch nach der Betriebsgröße differenziert, wenn ein Betrieb z.B. nur 20 Arbeitnehmer/innen hat muss nur 3 Arbeitnehmer/innen der Bildungsurlaub im Jahr gewährt werden. Ganz wichtig noch: Oft gibt es Fristen, die bestimmen, wie weit im Voraus ein Bildungsurlaub angekündigt werden muss. Ist diese Frist verstrichen, kann die Arbeitgeber/in ganz ohne Begründung den Bildungsurlaub nicht gewähren.

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