Stopp – ich will nicht fotografiert werden! Was haben Träger/innen zu beachten, wenn ein/e Erzieher/in nicht fotografiert werden will?

Was muss der Träger beachten, wenn ein/e Erzieher/in nicht fotografiert werden möchte? Ob aus Eitelkeit, schlechten Erfahrungen oder der Ungewissheit, was anschließend mit den Fotos getan wird – es gibt verschiedene Gründe, warum einige Erzieher/innen nicht fotografiert werden wollen.
Klar – das Erzieher/inenn mit zu Eltern-, Weihnachts- und Sommerfesten kommen und diese begleiten stellt einen essenziellen Bestandteil ihrer Arbeit dar. Aber gehört das fotografiert werden dazu?
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Nein. Wer nicht abgelichtet werden will, muss respektiert werden und der/die Träger/in muss den Schutz davor sogar gewährleisten. Denn im Rahmen der Fürsorgepflicht des/r Arbeitgebers/in muss diese/r das Recht am eigenen Bild des/r Erziehers/in schützen.
Und wie ist das auf einer großen Feier umzusetzen? Man könnte zum Beispiel explizite Fotoecken einrichten oder einen Fotoraum und nur dort darf fotografiert werden. Oder der/die Träger/in muss es den Eltern untersagen zu fotografieren.
Eine andere Möglichkeit ist aber auch, dass der Träger in der Dienstplangestaltung Rücksicht nimmt und den/die Erzieher/in für den speziellen Tag nicht einteilt. Das fällt unter das Weisungsrecht, welches in der Gewerbeordnung seine Ursprünge hat. Jede Dienstplangestaltung ist eine Weisung des/der Arbeitgebers/in. So können die Wünsche aller so gut wie möglich berücksichtigt werden.


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