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§5 SGB VIII regelt das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht von Kindern und Eltern bei der Auswahl eines Kitaplatzes.
Was hat es damit auf sich? Was bedeutet das in Zeiten des Kitaplatzmangels und in Hinblick auf die Entscheidung des BGH? Was haben Städte und Gemeinden zu beachten und was können angehende Kindergarteneltern gerichtlich durchsetzen.


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