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Kürzlich wurde in einem Zeitungsartikel [Link hier] von einer Begebenheit aus dem Rhein-Neckar-Kreis berichtet, der uns in anderer Form auch schon oft beschäftigt hat:
Denn dort wurde festgestellt, dass man eine Kita nicht so ohne weiteres „Villa Kunterbunt“ benennen könne, da bei dieser Namensverwendung aus den Pippi Langstrumpf Büchern (Filmen) auch noch die Erben Astrid Lindgrens etwas mitzureden haben und entsprechende Lizenzgebühren fordern können.
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Auch wir stellen (leider) recht häufig fest, dass bei der Namenswahl einer Einrichtung, sei es Kita, Kindergarten oder Hort, durch einen Träger oftmals auf markenrechtlich geschützte Begriffe zurückgegriffen wird. Und in solchen Konstellationen besteht natürlich ohne entsprechende Erlaubnis des Markeninhabers immer die Gefahr, dass sich ein Träger mit einer Abmahnung konfrontiert sieht – nebst der entsprechenden Schadensersatzforderung.


Dass eine solche Abmahnung begründet ist, ist natürlich immer anhand des Einzelfalls zu prüfen.
Aber dennoch wollen wir auf diese Problematik und die allzu sorgenlose Verwendung bekannter Namen aus Büchern, Zeichentrickfilmen oder -serien bzw. -spielfilmen für Kitas hinweisen wie auch warnen.
Gleiches gilt jedoch auch, wenn sich ein Träger einen Namen etwa selbst „ausgedacht“ bzw. auf naheliegende Wortkombinationen oder ein entsprechendes Logo zurückgegriffen und sich diesen Namen bzw. dieses Logo beim Patent- und Markenamt geschützt hat. Auch dann kann es mit anderen, gleichlautenden Einrichtungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Hierüber unterhalten wir uns in unserem hochaktuellen Podcast.
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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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