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Description:
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Dürfen digitale urheberrechtlich geschützte Werke komprimiert werden (Werke werden verändert, da z.B. Farbe verloren geht)
Als Programmierer erstelle ich Werke durch mein Gedankengut, welches ich in Quellcode umsetze. Wird künftig mit Artikel 13 auch mein Quellcode im Netz geschützt sein oder betrifft das nur Bilder, Videos und Textpassagen? Wenn nicht wieso, ich bin schließlich Urheber?
Mache ich mich Strafbar, wenn ich zu jemandem sagen: "Stell dir vor ich würde dir den Mittelfinger zeigen" ?
Ist das Einpacken des Autos eines Falschparkers mit Kunststofffolie bereits eine Sachbeschädigung?
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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