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Daniel H. hat uns per Mail folgendes gefragt: „Darf ein YouTuber in seiner Wohnung YouTube Videos drehen, obwohl Gewerbe in der Wohnung nicht erlaubt ist. Die zwei Kollegen haben deswegen Post vom Eigentümer erhalten.“
Konkret geht es um den Kanal „Blackout“ mit 555.000 Abonnenten, sie machen viel mit Motorrädern, Stunts, Wartungen, etc. Ihr Video „fliegen wir aus unserer Wohnung raus?“ hat derzeit über 170.000 Aufrufe. Der Vermieter droht ihnen mit Rausschmiss, sollten sie nicht aufhören, YouTube-Videos zu drehen. Denn schließlich sei das ja ein Gewerbe. Und Motorräder in der Wohnung geht auch überhaupt nicht, meinen die Vermieter. Wir fanden das Thema so spannend und relevant, dass wir daraus ein eigenes Video gemacht haben. Was die Jungs tun können, die jetzt wegen ihrer YouTube-Videos Ärger haben, erfahrt ihr in diesem Video. |