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Wann verletzen Links auf illegale Inhalte anderer Webseiten das Urheberrecht? Über diese spannende Fragestellung hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof entschieden (Rechtssache C-160/15). Der EuGH urteilte, dass das Setzen eines Links auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, keine „öffentliche Wiedergabe“ darstellt, wenn dies ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke geschieht. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf deutsche Nutzer haben, da die Urheberrechtsrichtlinie für die ganze EU gilt. |