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Description:
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Pierre Dole
#FragWBS Bei den sogenannten Free to Play Online-Spielen kann man sich virtuelle Items kaufen, beispielsweise eine Waffe.
A. Als was gilt dieser Kauf rechtlich gesehen? Man bekommt keinen physischen Gegenstand, ist das dann z.B. eine Dienstleistung?
B. Meistens kauft man vorher mit Echtgeld eine virtuelle Währung von der man wiederum die Items kaufen kann. Würde es einen rechtlichen Unterschied machen, wenn der Betreiber auf die virtuelle Währung verzichtete und stattdessen die Preise für die Items in Euro angäbe und sie direkt für Echtgeld verkaufte (Widerrufsrecht, Rückgaberecht, etc, pp)?
MrIsklar
#FragWBS: Sind solche Klauseln wie in den iTunes AGB gültig, oder nur als Scherz gemeint? Oder braucht man iTunes um Nuklearwaffen zu entwickeln?
In den iTunes-Nutzungsbestimmungen lautet es tatsächlich wie folgt:
Sie werden diese Produkte nicht für Zwecke benutzen, die nach dem Recht der USA verboten sind, insbesondere nicht um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder Biowaffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.
FoxMcLoud1984
Ist Sex zwischen Ehepartnern eine eheliche Pflicht und könnte man diese einklagen? #challengeWBS #fragWBS |