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Am Donnerstag, den 02. Februar 2017 hat sich das Oberlandesgericht Köln mit der Aussage eines Journalisten beschäftigt, der in einem seiner Artikel die Frage aufwarf, ob die Kölner Komikerin Carolin Kebekus seit Jahren ein Verhältnis mit ihrem Kollegen Serdar Somuncu hat. Kebekus sah in der Veröffentlichung der Aussage eine Verletzung ihrer Privatsphäre. Nachdem sie vor dem Landgericht Köln zunächst Erfolg hatte, hat sich das OLG Köln nun mit der Berufung beschäftigt. Da es genügend Anknüpfungspunkte gegeben habe, dass eine Beziehung bzw. eine Ehe tatsächlich zwischen Kebekus und Somuncu bestehe oder zumindest bestanden habe, war die Frage nach einer Selbstöffnung nicht zu beantworten, so das OLG Köln. Nach Ansicht der Richter, habe der beklagte Journalist lediglich über wahre Tatsachen berichtet. Kebekus muss sich daher die Berichterstattung bis auf Weiteres gefallen lassen. |