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Description:
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Ein Mann hatte ein Foto, das seine Ex-Freundin beim Oralverkehr mit ihm zeigte, ohne ihre Zustimmung veröffentlicht. Dadurch wurde sie psychisch krank. Nun muss er ihr 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen, hat das OLG Hamm entschieden. Zu seinen Gunsten sprächen sein junges Alter und die Alkoholisierung beim Einstellen der Fotos, seine Reue und schließlich die Tatsache, dass die Frau mit dem Anfertigen des Fotos einverstanden gewesen war.
Weitere Infos unter: https://www.wbs-law.de/personlichkeitsrecht/sexfoto-von-der-ex-veroeffentlicht-7000-euro-schmerzensgeld-73723/ |