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Wenn ich mich mit einem meiner Mitschüler außerhalb der Schulzeit, sprich nicht auf dem Schulweg, schlage oder diesen z.B. mitten in den Sommerferien beleidige, kann die Schule dann eingreifen, sprich mich für mein Fehlverhalten außerhalb der Schulzeit bestrafen ?
Walther Piano
Angenommen ich trage ein T-Shirt mit der Aufschrift „Nazis aufs Maul“ und gehe damit zu einer Demo von Rechtsradikalen. Dort bekomme ich dann tatsächlich eine „aufs Maul“. Habe ich dann ein Recht auf Schmerzensgeld oder ist es Prügel auf Verlangen wie z.B. bei einer Domina? (Jetzt lachen Sie nicht; ich habe das so in Chemnitz beobachtet |