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Description:
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Der Velohändler «M-Way» steigt ins Kleinkreditgeschäft ein und bietet die Möglichkeit, E-Bikes in Raten zu zahlen. Der verlangte Zins von 11.9% übersteigt den vom Bundesrat festgelegten effektiven Höchstzins von 10 Prozent. Damit verstösst «M-Way» gegen das Kleinkreditgesetz. Mit falschen Berechnungen zu den Rückzahlungskonditionen verstösst «M-Way» auch gegen die Preisbekanntgabeverordnung. Dies bestätigen mehrere Rechtsexperten gegenüber «Espresso». «M-Way» bestreitet die Vorwürfe: «Es liegt kein Gesetzesverstoss vor.» Weitere Themen:
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