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Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen wurden verdingt, gegen ihren Willen sterilisiert und kamen ins Gefängnis. Eine Expertengruppe hat nun ihren Schlussbericht zu diesem düsteren Kapitel Schweizer Geschichte vorgestellt und kommt zum Schluss: Das Thema darf nicht ad acta gelegt werden. Weitere Themen:
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