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Die obersten Richter in Lausanne haben die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe annulliert. Ob es nun nach dem Bundegerichtsurteil eine zweite Volksabstimmung gibt, ist noch offen. Die Fakten aus Lausanne und eine Einschätzung des Staatsrechtlers Markus Schefer.
Das Bundesgericht hat die Abstimmung über die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe für ungültig erklärt. Das Urteil ist eine Premiere für die Schweizer und ihr Politsystem. Wie es weitergeht, ist noch offen. Weitere Themen:
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