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Schweizer Dschihad-Reisende, die im Ausland leben, sollen nicht aktiv heimgeholt und in der Schweiz vor Gericht gestellt werden. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Einzig bei Minderjährigen könne eine aktive Rückführung geprüft werden.
Schweizer Dschihad-Reisende, die im Ausland sind, sollen nicht aktiv heimgeholt und in der Schweiz vor Gericht gestellt werden. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Einzig bei Minderjährigen könne eine aktive Rückführung geprüft werden. Weitere Themen:
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