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Description:
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Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht zum Leben reicht, springt der Staat ein mit Ergänzungsleistungen. Wer ein Vermögen von 100'000 Franken hat, soll künftig keine mehr erhalten.
Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht zum Leben reicht, springt der Staat ein mit Ergänzungsleistungen. Wer ein Vermögen von 100'000 Franken hat, soll keine EL mehr erhalten. Weitere Themen:
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