Generalistische Pflegeausbildung: Bericht zur Nutzung des Wahlrechts Die Diskussion über die generalistische Pflegeausbildung begleitet die Profession seit ihrer Einführung. Ein zentraler Punkt war dabei das sogenannte Wahlrecht, das es Auszubildenden ermöglicht, am Ende der Ausbildung einen spezialisierten Abschluss in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu wählen. Das Pflegeberufegesetz sieht vor, dass die Bundesregierung die Nutzung dieses Wahlrechts überprüft und dem Bundestag berichtet. Grundlage ist § 62 des Gesetzes, der eine Auswertung der tatsächlichen Wahlentscheidungen vorsieht. Ergebnisse des BerichtsDie aktuellen Zahlen fallen eindeutig aus. Nach Angaben der Ministerien hatten zwischen 2023 und 2024 rund 99 Prozent der Absolvent:innen einen generalistischen Abschluss. Im Jahr 2024 entschieden sich: - 83 Personen für den Abschluss in der Altenpflege
- 324 Personen für den Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Damit machten spezialisierte Abschlüsse insgesamt nur etwa ein Prozent aller Abschlüsse aus. Bewertung durch die MinisterienDas Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) kommen zu dem Schluss, dass die Nachfrage nach spezialisierten Abschlüssen zu gering ist, um diese dauerhaft im Gesetz zu verankern. Zudem argumentieren sie, dass die steigenden Spezialisierungsanforderungen im Beruf ohnehin eher über Fort- und Weiterbildungen oder Studiengänge vermittelt werden. Gleichzeitig soll vor einer endgültigen Entscheidung eine flächendeckende fachliche Anhörung stattfinden. Damit bleibt die Zukunft der spezialisierten Abschlüsse vorerst offen, auch wenn die Richtung der politischen Bewertung deutlich erkennbar ist. Dieser Bericht zeigt vor allem, dass sich die generalistische Pflegeausbildung inzwischen faktisch als Standard etabliert hat und die spezialisierten Abschlüsse derzeit nur eine sehr geringe Rolle spielen.
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