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Vielen Versicherten in der Schweiz ist die freie Arztwahl heilig. Doch nun hat das Bundesgericht ein brisantes Leiturteil gefällt: Wer «Ärztehopping» betreibt, bei dem dürfen die Krankenkassen in bestimmten Fällen einen Gatekeeper einsetzen, der über die Wahl des Arztes entscheiden kann.
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