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Description:
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211 statt 80 Stundenkilometer: So schnell war ein Motorradfahrer unterwegs, als ihn die Thurgauer Polizei mit einer Drohne filmte. Dies sei zulässig gewesen, findet nun das Thurgauer Obergeicht und stützt einen Entscheid der Vorinstanz.
Weiter in der Sendung:
* BS: Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt ist so gut wie lange nicht mehr.
* OW/BE: Mit der Umsiedlung von Steinböcken soll das Blut im Melchtal aufgefrischt werden.
Weitere Themen:
- Thurgauer Obergericht: Polizei durfte Raser mit Drohne überführen |