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Ein Basler Open Air verschiebt wegen Unwetterwarnungen seine Konzerte auf den nächsten Tag. Mehrere «Espresso»-Hörerinnen und Hörer können dann leider nicht teilnehmen und fordern ihr Geld zurück. Doch der Veranstalter retourniert die Tickets nicht und verweist aufs Kleingedruckte: Veranstaltungen können ohne Rückerstattungen verschoben werden, heisst es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäss. Rechtsexperten und Konsumentenschützerinnen kritisieren, dass solche Klauseln nicht zulässig seien.
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