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Description:
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Beim Hantieren mit dem Spitalbett im Unterricht passiert einer angehenden Pflegfachfrau ein Missgeschick: Beim Herauflassen touchiert das Bett einen Wandbildschirm, welcher zu Boden fällt. Der Bildschirm ist kaputt. Kostenpunkt: rund 12'000 Franken. Die Schule stellt sich auf den Standpunkt, dass Schülerinnen und Schüler für Schäden haften, die sie verursacht haben. Der Haftpflichtrechts-Experte und Anwalt Walter Fellmann ordnet den Fall ein: «In welchem Mass ein Schüler für den Schaden haftet, ist offen.» Im konkreten Fall würde ein Gericht die Frau wohl entlasten.
Weitere Themen:
- Auto-Krimi, Pollen-Hölle, Trinkgeld-Trickli |