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Erstmals seit der Einführung des Referenzzinssatzes wird dieser angehoben um 0,25 Prozentpunkte, auf 1,5 Prozent. Dies teilt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit. Somit dürfte für viele Mieterinnen und Mieter auf den nächsten Kündigungstermin eine Mieterhöhung ins Haus stehen. Jedoch nur dann, wenn die vorherigen Senkungen des Referenzzinssatzes vom Vermieter auch weitergegeben wurden. «Sonst soll man sich wehren und eine Erhöhung anfechten», rät Carmen Wettstein, Präsidentin des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich.
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