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Description:
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Eine Frau aus dem Kanton Aargau kaufte in einem Online-Shop diverse Produkte ein. Doch nicht alle kamen bei ihr an: Der Zoll behielt einige Artikel zurück wegen Verdacht auf Markenfälschung. Daraufhin erhielt die Kundin nicht nur einen Informationsbrief vom Zoll, sondern auch Post von Marken-Anwälten, welche hohe Forderungen stellten. Tatsächlich sind solche Forderungen nicht unüblich – es gelten aber gewisse Spielregeln, an die sich die Anwaltskanzleien halten müssen.
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