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Wenn eine Frau schwanger ist, dann muss sie sich ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt nicht an den Gesundheitskosten beteiligen. Das heisst, weder Franchise noch Selbstbehalt werden verrechnet. Doch vielen Frauen sind diese Fristen nicht bekannt.
Wie der Fall einer «Espresso»-Hörerin zeigt, kann das teure Folgen haben. Für die zu spät begonnene Physiotherapie wurde sie zur Kasse gebeten.
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